Informationen über die Zugänglichkeit der Website www.gda-karriere.de gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.
Diese Webseiten sind teilweise mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) vereinbar.
Ggf. entsprechen in diese Website eingebundenen PDF-Dateien nicht allen Anforderungen der WCAG 2.1 hinsichtlich Kompatibilität mit Screenreadern. Gerne stellen wir auf Anfrage (recruiting@gda.de) die Inhalte in einem lesbaren Textformat zur Verfügung.
Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen, eine Barriere melden oder um Unterstützung bitten:
Telefonisch: +49 511 28009-155
per E-Mail: recruiting@gda.de
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
Telefon: 0511/120-4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de
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