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Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Stand der Erklärung: 27.06.2025

Informationen über die Zugänglichkeit der Website www.gda-karriere.de gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

 

Diese Webseiten sind teilweise mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) vereinbar.

Die nachfolgend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Einige Textinhalte verfügen nicht über den notwendigen Kontrast.
  • Einige Menü-Inhalte lassen sich nicht per Tastatursteuerung anwählen.
  • Einige Infografiken nutzen Text als Bild, ohne dass ein sinnvoller Alternativtext angeboten wird.
  • Einige Infografiken verfügen nicht über den notwendigen Kontrast.
  • Einige Nicht-Text-Inhalte haben noch keine Alternativtexte.
  • Einige Elemente haben einen tabindex größer als null.
  • Einige Bereiche sind für Screenreader nicht ausreichend durch passende “Landmark-Tags” gekennzeichnet.
  • Links zum internen Info-Popup-System sind nicht auf eine Weise vom umgebenden Text wahrzunehmen, die nicht allein auf Farbe beruht.
  • Einige Inhaltselemente sind nicht mit den richtigen HTML-Tags bzw. ARIA-Rollen (Accessible Rich Internet Applications) oder Attributen ausgezeichnet.
  • Zwei Seiten verwenden nicht erlaubte ARIA-Attribute.
  • Überschriftenebenen steigen teilweise mehr als nur um eins.
  • Für einige Inhalte lassen sich Wortabstände und Zeilenhöhe nicht anpassen.

Hinweis: PDF-Dateien auf der Website

Ggf. entsprechen in diese Website eingebundenen PDF-Dateien nicht allen Anforderungen der WCAG 2.1 hinsichtlich Kompatibilität mit Screenreadern. Gerne stellen wir auf Anfrage (recruiting@gda.de) die Inhalte in einem lesbaren Textformat zur Verfügung.

Diese Erklärung wurde am 27.06.2025 erstellt. Die Einschätzung basiert auf:

  • Prüfung durch die scope & focus Service-Gesellschaft mbH
  • Selbstbewertung und manuelle Prüfung

Feedback und Kontaktangaben

Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen, eine Barriere melden oder um Unterstützung bitten:
 

Telefonisch: +49 511 28009-155

per E-Mail: recruiting@gda.de

 

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:

Telefon: 0511/120-4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de