Mitarbeiter werben Mitarbeiter: 3.000 Euro Prämie.
Wir hätten Sie gerne nochmal!
Ganz gleich, wie unterschiedlich sie sind, unsere Mitarbeiter sind großartig. Und ohne sie läuft gar nichts. Am liebsten hätten wir von jedem noch ein paar im Team. Aber Klonen geht ja leider nicht – darum haben wir haben eine andere Idee:
Sie kennen jemanden der so tickt wie Sie? Der die gleiche Motivation mitbringt? Der so wie Sie gut mit Menschen umgehen kann? Perfekt! Werben Sie ihn oder sie – und sichern Sie sich eine Prämie in Höhe von 3.000 Euro (brutto).
Weitersagen zahlt sich aus.
Sie haben jemanden im Kopf, der sofort ihr neuer Kollege oder ihre neue Kollegin werden sollte? So einfach geht es:
- Geben Sie die Stellenausschreibung weiter und überzeugen Sie Ihre Bekannten.
Ihre Empfehlung bewirbt sich bei der GDA – am besten mit Hinweis auf Sie im Bewerbungsprozess.
Lassen Sie sich von Ihrer Standortleitung bestätigen, dass Sie die Person geworben haben.
Nach einem erfolgreichen Vorstellungsgespräch startet Ihre neue Kollegin oder Ihr neuer Kollege.
- Besteht die Empfehlung die Probezeit, wartet Ihre Prämie auf Sie.
Top. Und schon können Sie sich über ein neues vertrautes Teammitglied freuen. Und auf 3.000 Euro (brutto).
Ausdrucken. Und Druck machen.
Hier finden Sie den Flyer für unser GDA Mitarbeiter-werben-Mitarbeiter-Programm – zum Ausdrucken und Weitergeben.
Wir kennen die perfekten Stellen!
Wen darf ich empfehlen?
Kurze Antwort: Alle. Und so viele Sie wollen.
Ob Freunde, Bekannte, Verwandte, Ex-Kollegen – egal ob Vollzeit oder Teilzeit. Ach ja: Jede erfolgreiche Empfehlung bedeutet eine Prämie. Ohne Limit.
Verstecken wir nicht!
- Neueinstellungen müssen im Einklang mit dem GDA Verhaltenskodex erfolgen.
Für die Werbung von Azubis gibt es keine Prämie.
Geworbene müssen für mindestens elf Monate bei der GDA „anheuern“, die vertraglich vereinbarte Probezeit muss sechs Monate betragen.
Werben und die Prämie erhalten kann nur, wer bei der GDA angestellt ist. (Abteilungs-) Direktionen sind ausgeschlossen.
Die Prämie ist steuer- und sozialversicherungspflichtig, die Auszahlung erfolgt mit der Gehaltsabrechnung.
Sie haben weitere Fragen? Schreiben Sie uns!